Die Wahl der Rechtsform ist für jeden Unternehmer von entscheidender Bedeutung, da sie den Rahmen für den zukünftigen Weg des Unternehmens festlegt. Wichtige Faktoren, die mit der Rechtsform zusammenhängen, sind:
Darüber hinaus bestimmt die Rechtsform, wer befugt ist, Entscheidungen zu treffen, welche Rechte und Pflichten die Geschäftsführung hat und wie steuerliche Fragen wie Buchführung und Jahresabschluss geregelt werden. Daher ist es essenziell, dass angehende Unternehmer frühzeitig die passende Rechtsform wählen.
Die Wahl der Rechtsform eines Unternehmens ist eine wichtige Entscheidung, die jedoch nicht endgültig sein muss. Unternehmer können die Rechtsform später ändern, wenn es die geschäftlichen Umstände erfordern. In Deutschland lassen sich die Rechtsformen in drei Hauptgruppen einteilen:
Einzelunternehmen: Diese Form wird von Einzelgründern gewählt und umfasst Freiberufler, Kleingewerbetreibende und Kaufleute e.K. (eingetragene Kaufleute).
Personengesellschaften: Diese Form wird von mehreren Personen gegründet und umfasst die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR), die Offene Handelsgesellschaft (OHG) und die Kommanditgesellschaft (KG).
Kapitalgesellschaften: Diese Form ist ebenfalls für Teamgründungen geeignet und umfasst die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH), die Unternehmergesellschaft (UG haftungsbeschränkt), die Aktiengesellschaft (AG), die Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) und die Societas Europaea (SE).
Die Wahl der passenden Rechtsform hängt von den individuellen Bedürfnissen und Zielen des Unternehmens ab.
Das Einzelunternehmen ist die einfachste und häufigste Rechtsform für Einzelgründer in Deutschland. Es erfordert keine Mindesteinlage, jedoch haftet der Gründer uneingeschränkt mit seinem Privatvermögen.
Die GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) benötigt mindestens zwei Gründer, die ebenfalls mit ihrem Privatvermögen haften. Die Gründung ist unkompliziert und erfordert lediglich eine Gewerbeanmeldung.
Die OHG (Offene Handelsgesellschaft) ist für Teamgründer im Handel geeignet. Auch hier haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen. Eine Gewerbeanmeldung und ein Eintrag ins Handelsregister sind notwendig.
Die KG (Kommanditgesellschaft) unterscheidet sich durch die Rollen von Komplementär und Kommanditist. Der Komplementär haftet unbeschränkt, der Kommanditist nur mit seiner Einlage. Eine Gewerbeanmeldung und ein Eintrag ins Handelsregister sind erforderlich.
Die GmbH & Co KG ist eine Sonderform der KG, bei der der Komplementär eine GmbH ist.
Die GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) erfordert ein Mindestkapital von 25.000 Euro, wobei mindestens 12.500 Euro eingezahlt werden müssen. Die Haftung ist auf das Gesellschaftsvermögen beschränkt. Der Gründungsprozess ist aufwändig und kostspielig.
Die UG (Unternehmergesellschaft) ähnelt der GmbH, jedoch beträgt das Mindestkapital nur einen Euro pro Gesellschafter. Die Haftung ist ebenfalls beschränkt.
Die AG (Aktiengesellschaft) erfordert ein Mindestgrundkapital von 50.000 Euro und umfangreiche Formalitäten. Sie ist eher für etablierte Unternehmen geeignet.
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